Um die Qualität der Multiple Sklerose Versorgung in Deutschland zu unterstützen, auszubauen und langfristig zu sichern hat das KKNMS die MS Specialist-Zertifizierung ins Leben gerufen. Neurologinnen und Neurologen die bestimmte vordefinierte Kriterien bezüglich Ihrer Ausbildung, Expertise und Behandlungserfahrung nachweisen können, werden vom KKNMS als MS Specialist geführt.

Der „MS Specialist“ erfüllt die Zertifizierungskriterien des krankheitsbezogenen Kompetenznetzes Multiple Sklerose zum Spezialisten / zur Spezialistin für Multiple Sklerose und verwandte Krankheitsbilder. 

Er/Sie erbringt eine hochqualifizierte Versorgung von MS Patienten auf der Grundlage neuester neuroimmunologischer Erkenntnisse. Sie/Er hat besondere didaktische und wissenschaftliche Erfahrung auf dem Gebiet der Multiplen Sklerose und Neuroimmunologie. Er/Sie ist für die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in der MS Diagnostik und Therapie verantwortlich.

Sie/Er ist für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen verantwortlich, um so Einfluss auf das Niveau der Fortbildungskurse und damit auf das Niveau der MS Versorgung zu nehmen. Jede MS Fortbildung, die in Zusammenarbeit mit und nach den Richtlinien des KKNMS durchgeführt wird, muss von einem MS Specialist geleitet werden. Dieser ist verantwortlich für Programm und Inhalt der Fortbildungen. 

Zertifizierung

  • Facharzt/Fachärztin für Neurologie
  • 2jährige Ausbildung in einer MS Ambulanz/MS Zentrum unter Anleitung eines „MS Specialist“ (Bescheinigung, Bürgschaft)
  • Logbuch über eigenständig durchgeführte Behandlung/Betreuung von mind. 120 MS Patienten (nachvollziehbar an Krankenakte)
  • Nachweis der Teilnahmen an KKNMS zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen in einem zeitlichen Umfang von 36 h in den letzten 2 Jahren vor Beantragung 
  • Kompetenz zur Erhebung des EDSS
  • Laborkurs Liquordiagnostik
  • Teilnahme an klinischen MS Studien
  • mind. 5 Publikationen zum Thema MS
  • Kompetenz in der ärztlichen Gesprächsführung
  • aktive Mitarbeit in der Selbsthilfe
  • Zugriff auf Infusionsambulanz
  • Zugriff auf Plasmaaustauschverfahren
  • Zugriff auf Elektrophysiologie
  • Zusammenarbeit mit (Neuro)Radiologie
  • Überweisung einer Bearbeitungsgebühr von 50 €
  • ordentliches Mitglied des KKNMS e.V.

Der Antragsteller reicht alle erforderlichen Unterlagen (siehe Checkliste „Erstzertifizierung“) und das Antragsformular „Erstzertifizierung“ bei der KKNMS Geschäftsstelle ein. Werden die Voraussetzungen von der Geschäftsstelle des KKNMS bestätigt, erfolgt in einem Fachgespräch die Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der Versorgung von MS Patienten.

Prüfung

  • Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wird der Kontakt zu einem Prüfer hergestellt. Terminabstimmung durch Prüfling.
  • Prüfer ist ein KKNMS zertifizierter „MS Specialist“, der regional zugeteilt wird.
  • Es folgt die Einladung zu einem Fachgespräch bzw. einer mündlichen Prüfung.
  • Das Logbuch ist auch bei der Prüfung vorzulegen. Von 10/120 behandelte MS Patienten aus dem Logbuch sind die Arztbriefe mitzubringen anhand derer Fallstudien besprochen werden können.
  • Nach bestandener Prüfung erhält die Geschäftsstelle vom Prüfer eine Rückmeldung und danach der Antragsteller eine Urkunde.
  • Die Prüfung kann auf Antrag nach mindestens 6 und höchstens 12 Monaten bei einem anderen Prüfer wiederholt werden.

Rezertifizierung

  • Nachweis der Teilnahmen an KKNMS zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen in einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 h
  • Nachweis der kontinuierlichen Betreuung von MS Patienten
  • Durchführung von mindestens 4 KKNMS zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen

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